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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit der Anmeldung erkennt der/die Seminarteilnehmer/in diese Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die AGB ist jeder Rechnung als PDF- Datei beigefügt. Zur Ansicht auch im Web : https://medios-seminare.ch/agbs/

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen zwischen

Medios-Seminare GmbH
Sprendlinger Landstr. 38
63069 Offenbach

als Anbieter und dem Kunden als Seminarteilnehmer.

1.Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an den Kursen ist grundsätzlich jede volljährige Person berechtigt. (Ausschlusskriterium: ansteckende Krankheiten) Falls bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, werden diese gesondert in der Seminarbeschreibung genannt. Die Geschäftsleitung von Medios-Seminare behält sich das Recht vor in Ausnahmefällen die Anmeldung im eigenen Ermessen abzulehnen, falls persönliche Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden.

2.Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

(1) Nach Vertragsunterzeichnung besteht nach § 312d in Verbindung mit § 13 und § 355 BGB für Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ein Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Widerrufe bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Hierbei gilt die Schriftform als gewahrt, wenn die Erklärung per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgt. Der Nachweis des Zugangs des Widerrufs obliegt im Streitfall dem Kursteilnehmer.
Der Widerruf ist in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) zu richten an:
Medios-Seminare
Sprendlinger Landstr. 38
63069 Offenbach
Tel: 069 – 13 820 894
E-Mail: info(at) medios-seminare.de
Oben genannte Adresse gilt für sämtliche von Medios Seminare veranstaltete Seminare, unabhängig vom Kursort und auch für Buchungen über die Webseite massage-wellness-akademie.de .
(2) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
(3) Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben (Hinweis auf dem Anmeldeformular z.B. bei Anmeldung 14 Tage oder weniger vor Kursbeginn). In diesem Fall gewähren wir ein Widerrufsrecht von 24 Stunden.

3. Anmeldung / Vertragsschluss

(1) Die Kursanmeldung ist verbindlich, sofern sie über das Web-Formular, per Mail, per Telefon oder auf dem Postweg eingeht. Sie werden in die Teilnehmerliste eingetragen und erhalten auf Wunsch umgehend eine Anmeldebestätigung per Mail. Mit der Rechnungsstellung kommt der Vertrag zustande.
(2) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend.
(3) Kursanmeldungen des Kursteilnehmers sind verbindlich im Sinne des § 145 BGB.
(4) Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kursteilnehmer kommt zustande kommt, wenn der Anbieter die Anmeldung des Kursteilnehmers annimmt und dies in Form einer Rechnung innerhalb von 7 Werktagen gegenüber dem Kursteilnehmer bestätigt. Der Erhalt der Rechnung kann mit der Teilnahmebestätigung und dem Vertragsschluss verbunden werden.
(5) Der Kursteilnehmer erklärt sich, unabhängig von der Form seiner Buchung, damit einverstanden, dass Rechnungen ihm gegenüber auch in elektronischer Form (per E-Mail) gestellt werden dürfen.
(6) Die Anmeldung begründet nach Annahme durch den Anbieter einen Dienstleistungsvertrag zur Durchführung einer Ausbildungsveranstaltung gemäß der jeweiligen detaillierten Beschreibung des gebuchten Kurses.
(7) Vom Anbieter ist nur die Durchführung des Kurses geschuldet. Nicht vom Anbieter geschuldet sind An- und Abfahrt(en) zum Kursort, Übernachtung(en) und Verpflegung am Kursort.

4. Zahlungspflichten

(1) Der Seminarteilnehmer verpflichtet sich zur Begleichung der individuell anfallenden Seminargebühr des/der von ihm gewählten Seminars/Seminare. Die Höhe des jeweils zu entrichtenden Gesamtbetrags kann der Seminarteilnehmer unter www.medios-seminare.de auf der Seite des jeweiligen Seminarangebots bzw. in der Rechnung ersehen.
(2) Die Bezahlung des Rechnungsbetrages berechtigt zur Teilnahme an unserem Seminarangebot. Alle Zahlungen eines Seminarteilnehmers haben per Überweisung auf die in der Rechnung dem Seminarteilnehmer angegebenen Kontoverbindung des Anbieters für diesen kostenfrei zu erfolgen.
(3) Der Seminarteilnehmer verpflichtet sich, den anfallenden Rechnungsbetrag mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den Anbieter zu zahlen. Erfolgt die Anmeldung weniger als 28 Tage vor Semiarbeginn, so ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist der Tag der Wertstellung auf dem in der Rechnung genannten Bankkonto maßgeblich.
(4) Befindet sich der Seminarteilnehmer mit der Zahlung fälliger Rechnungsbeträge in Verzug so ist der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Ankündigung gegenüber dem Seminarteilnehmer berechtigt, diesen von der weiteren Fortsetzung des Seminares auszuschließen. Dem Seminarteilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Alle vom Anbieter genannten Preise für Ausbildungen, Kurs, Workshops, Seminare etc. sind von der MwSt. befreit (anerkannte berufsbildende Maßnahmen).
(6) Die Bezahlung des Rechnungsbetrages berechtigt zur Teilnahme an unseren Seminarangeboten. Alle Zahlungen eines Seminarteilnehmers haben per Überweisung auf die dem Seminarteilnehmer im Rahmen der Teilnahmebestätigung bzw. Rechnung bekannt gegebenen Kontoverbindung des Anbieters für diesen kostenfrei zu erfolgen.

5. Umbuchung

(1) Eine nachträgliche Änderung der Rechnung, bis 30 Tage vor Seminarbeginn, aus Gründen die nicht Medios Seminare zu verantworten hat, (z.B. persönlich gewünschter Terminwechsel) ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,- € verbunden. Ab dem 29. Tag vor Seminarbeginn müssen wir eine Umbuchung wie eine Abmeldung behandeln.
(2) Durch eine Umbuchung erlangt der Kunde keine neuen Rabattansprüche und ebenfalls verlängert sich nicht die Widerspruchsfrist, sondern bezieht sich weiterhin auf den erstmaligen Anmeldetermin und die damit einhergehende Rechnungsstellung.

6. Förderungsoptionen

(1) Der Seminarteilnehmer hat die Möglichkeit, die Ausbildung durch eine Förderstelle (JobCenter/ESF/Bildungsprämie/ Bildungsscheck/Transfergesellschaft etc.) fördern bzw. bezuschussen zu lassen.
(2) Die Förderfähigkeit kann daher nicht durch den Anbieter garantiert werden, sondern obliegt den o.g. Förderstellen. Der Seminarteilnehmer nimmt dies zur Kenntnis und versichert zudem, dass er die gesamten Kosten der Ausbildung unabhängig einer bewilligten Förderung an den Anbieter fristgerecht zu zahlen hat. Auch in dem Fall, wenn eine Förderung zustande kommen sollte. Falls jedoch die Förderstelle den Förderbetrag reduziert oder sogar gänzlich ablehnt, versichert der Seminarteilnehmer, die gesamten Kosten der Ausbildung selbst zu tragen.
(3) Die Förderung ist nicht möglich in Verbindung mit Rabatten.

7. Hinweise

(1) Ist der Seminarteilnehmer wegen Krankheit oder eines anderen unvorhergesehenen Ereignisses an der Teilnahme an dem vereinbarten Seminartermin verhindert, entfällt hierdurch nicht die Verpflichtung zur fristgerechten Entrichtung des geschuldeten Rechnungsbetrages. Sollte der Seminarteilnehmer erkranken, so ist dieser verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich seine Verhinderung mitzuteilen.

8. Seminarversicherung

(1) Empfehlung einer Seminar-Versicherung: Der Seminarteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er zur Absicherung seiner Zahlungsverpflichtung (Zahlung des Rechnungsbetrages) gegenüber dem Anbieter im Falle der Nichtinanspruchnahme des Kurses, die Möglichkeit des Abschlusses einer so genannten „Seminar-Versicherung“ hat.

(2) Sollte der Seminarteilnehmer unsere Veranstaltung nicht besuchen können, schützt eine Seminar-Versicherung vor möglichen Stornokosten der Veranstaltung und optional zugebuchten Reiseleistungen wie Zug, Flug oder Hotel.
(3) Der Teilnehmer ist für den Abschluss einer „Seminar-Versicherung“ bei einem Drittanbieter (Versicherer) selbst verantwortlich.
(4) Der Anbieter weist darauf hin, dass er keine Gewähr dafür übernimmt, dass eine durch den Seminarteilnehmer abgeschlossene „Seminar-Versicherung“ Erstattungen leistet. Ob eine „Seminar-Versicherung“ das Zahlungsrisiko des Seminarteilnehmers deckt, hat der Seminarteilnehmer eigenständig zu prüfen.
(5) Die Kosten für eine „Seminar-Versicherung“ mit einem Drittanbieter, sind in den Seminargebühren des Anbieters nicht enthalten.

9.Abmeldung – Rücktrittsrecht – Vertragskündigung – Absage

(1) Ein  Abmeldung bzw. Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit vor Beginn des gebuchten Kurses ohne Angabe von Gründen möglich. Ein Rücktritt innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen wird als Widerruf des Vertrages behandelt.
Bereits erbrachte Leistungen sind wechselseitig binnen 30 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zurückzugewähren.
Rücktrittserklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Hierbei gilt die Schriftform als gewahrt, wenn die Erklärung per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgt.
Der Nachweis des Zugangs der Erklärung obliegt im Streitfall dem Seminarteilnehmer.
(2) Bei einem Rücktritt ist der Seminarteilnehmer verpflichtet, folgende Entschädigungen an den Anbieter zu zahlen:

  • 30,00 € pauschal bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn des gebuchten Seminars
  • 50 % des Kurspreises bei einem Rücktritt vom 29. bis zum 15. Tag vor Beginn des gebuchten Seminars
  • 100 % des Kurspreises bei einem Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn des gebuchten Seminars

Die Entschädigung wird nach Erhalt der entsprechenden Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
Dem Seminarteilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beim Anbieter entstanden ist. Falls die Entschädigung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung bei uns eingegangen ist, wird die gesamte Kursgebühr fällig.
(3) Bei Absagen aufgrund von höherer Gewalt ist eine Buchung nicht als storniert zu betrachten. Das gebuchte Seminar wird zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl durchgeführt, insofern behält die Buchung ihre Rechtsgültigkeit. Daraus sich ergebende etwaige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen (Haftungsausschluss).

10. Kursabsagen und sonstige Änderungen

(1) Wir behalten uns Kursabsagen aus wichtigen Gründen vor, bei Krankheit oder Ausfall der Referenten bis zum Kursbeginn. Änderungen der Kurstermine und -orte, Ausfall von Kursen wegen zu geringer Teilnehmerzahlen (unter 4 Personen) sowie die Durchführung der Seminare durch einen anderen Referenten bleiben vorbehalten. Kursabsagen werden per E-Mail mitgeteilt, danach telefonisch. Wir behalten uns weiterhin eine Änderung der Lerninhalte und Ablaufzeiten innerhalb der laufenden Ausbildungstage vor (je nach Teilnehmerzahl), sofern es das Ausbildungsziel nicht gefährdet.
(2) Etwaige Stornierungskosten für Hotelbuchungen oder ähnliches übernehmen wir nicht. Über Portale wie booking.com oder hrs.de haben sie die Möglichkeit bis einen Tag vor Reisebeginn kostenfrei zurückzutreten.
(3) Wir haften nicht für jedwede Schadensersatzansprüche bei Nichterfüllung der vereinbarten Termine aus oben genannten Gründen.
(4) Im Falle einer Kursabsage erstattet der Anbieter den gezahlten Rechnungsbetrag, es sei denn, der Seminarteilnehmer wünscht ausdrücklich eine Umbuchung. Weitergehende Ansprüche des Seminarteilnehmers an den Anbieter sind ausgeschlossen, es sei denn der Anbieter und/oder seine Erfüllungsgehilfen handeln nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig.
(5) Sollte sich die Anschrift oder E-Mail-Adresse des Seminarteilnehmers oder Kostenträger vor Beginn des gebuchten Seminars ändern, ist dies Medios-Seminare telefonisch, per Mail oder Post unaufgefordert mitzuteilen.
(6) Die erste Änderung Ihrer Daten ist kostenfrei. Für jede weitere Änderung Ihrer Daten behalten wir uns vor eine Aufwandspauschale von 10 € zu berechnen.

11. Unterrichtsmaterialien

(1) Das im Seminar ausgehändigte Begleitmaterial untersteht dem Copyright von Medios-Seminare, Uwe Goy-Schröder oder des jeweiligen Dozenten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden oder in irgendeiner Weise vervielfältigt werden. Bild- und Tonaufzeichnungen sind nicht gestattet.
(2) Anfragen für Ausnahmen dieser Regel bedürfen der Schriftform und bei Erlaubnis der schriftlichen Einwilligung von Medios-Seminare. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und Schadensersatzansprüche sind vorbehalten.

12. Haftung

(1) Teilnehmende Personen übernehmen die volle Haftung für ihr Tun und Lassen während der Veranstaltung. Die Haftung für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis und sonstigen Rechtsverhältnissen ergebener Ansprüche wird, soweit es die Haftung von Medios-Seminare betrifft, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung für atypische unvorhersehbare Schäden  und höhere Gewalt wird ausgeschlossen. Bei Übungen und Anwendungsdemonstrationen, die Teilnehmer/innen an anderen Kursteilnehmern oder sonstigen Personen vornehmen, handeln diese auf eigene Gefahr und Risiko. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz trägt die teilnehmende Person selber Sorge. Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund kann das Seminar abgesagt werden. Gezahlte Entgelte werden zurückerstattet. Weitere (Schadensersatz)-Ansprüche sind ausgeschlossen.

13. Zertifikate – Teilnahmebescheinigungen

(1) Zertifikate/Teilnahmebescheinigungen können nur nach kompletter Absolvierung des jeweiligen Kurses erteilt werden. Keine Erteilung bei vorzeitigem Abbruch bzw. zeitweiliger Abwesenheit.
(2) Nachträgliche Änderungen oder eine Neuerstellung eines Zertifikats wegen z.B. Verlust oder bei fehlerhaften Angaben im Anmeldeformular, sind mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,-€ verbunden.
(3) Für fremdsprachliche Zertifikate und alle sonstigen anderen Gründe für eine Zertifikatsausstellung 25.- € pro Zertifikat.

14. Rechtliches – Hinweise

(1) Die erfolgreich absolvierten Kurse bei Medios-Seminare berechtigen die Teilnehmer nicht zur Durchführung von med. Heilbehandlungen an Kranken und Patienten. Alle Kurse vermitteln Kenntnisse und Fähigkeiten die in ihrer Wirkung ausschließlich präventiv, kosmetisch und wohltuend angewendet werden sollen. Zertifikate berechtigen nicht zur Erstellung von Diagnosen und Rezepten, sowie nicht zur Erteilung von ärztlich verschriebenen Heilbehandlungen. Die erfolgreichen Kursteilnehmer/innen sind nicht berechtigt die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen «Masseur/in», «Krankengymnast/in» oder «Physiotherapeut/in» zu führen.
(2) Wie alle in Deutschland im Wellnessbereich angebotenen Ausbildungen sind auch die in unserem Institut absolvierten Seminare nicht mit einer staatlich anerkannten Ausbildung, wie z.B. zum staatl. geprüften Masseur und Bademeister oder Physiotherapeuten gleichzusetzen. Grundsätzlich haftet Medios-Seminare nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der in den Kursen vermittelten Skripte, Unterlagen, Lerninhalte. Alle angebotenen Seminare, sei es Einzel- oder mehrtägiger Kurs, ersetzen keinen Arztbesuch und/oder sind keine Psychotherapie.
(3) Die Seminarteilnehmer haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Wiederholte schwerwiegende Störungen des Unterrichts durch einen Seminarteilnehmer berechtigen den Dozenten, denjenigen/diejenige nach vorheriger Ermahnung von der Teilnahme am weiteren Unterricht kostenpflichtig auszuschließen bzw. das Unterrichtsverhältnis fristlos zu kündigen. Die Verpflichtung zur Fortzahlung der Seminargebühren bzw. zur Zahlung von Schadenersatz bleibt davon unberührt.

15. Schriftverkehr

Jegliche Korrespondenz von Medios Seminare erfolgt per Mail.

16. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand ist Offenbach am Main. Für alle Rechtsbeziehungen mit Medios Seminare ist deutsches Recht anwendbar.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Geschäftsbedingungen und der Vertrag seine volle Gültigkeit. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Interesse der Vertragsparteien entspricht. Nebenabreden, Ergänzungen oder auch leichte Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig.

Offenbach, 16.03.2021

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